Klage auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses
- Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, so kann er vom Arbeitgeber Berichtigung des Zeugnisses verlangen.
- Im Klageantrag muss der Arbeitnehmer klären, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis erteilt haben möchte.
- Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ein neues Zeugnis ausgestellt wird, wenn es
falsche Tatsachen,
falsche Beurteilungen oder
formelle Fehler enthält.
- Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Dabei sind die Gerichte befugt, das Zeugnis zu überprüfen, und gegebenenfalls neu zu formulieren.
- Der Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses kann verwirkt werden, wenn längere Zeit von ihm kein Gebrauch gemacht wurde. Der Zeitraum in dem der Anspruch höchstens noch geltend gemacht werden kann, liegt je nach Einzelfall bei fünf bis elf Monaten.
- Möchte der Arbeitnehmer ein sehr gutes oder gutes Arbeitszeugnis erstreiten, so liegt die Beweislast für die Rechtfertigung eines solchen Zeugnisses bei ihm. Nur wenn ein Zeugnis unter dem Durchschnitt liegt, hat der Arbeitgeber zu beweisen und darzulegen, wieso die Bewertung dementsprechend ausgefallen ist.
- Der Arbeitnehmer hat es wegen der Beweislast nicht in leicht in einem solchen Prozess. Andererseits sollte man sich zumindest, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, nicht abschrecken lassen. Für die Arbeitgeber sind solche Prozesse sinnlos. Sie nerven und verursachen unnötige Kosten. Das steigert die Vergleichsbereitschaft enorm.
- Wird der Arbeitgeber verurteilt, so muss er das Zeugnis entsprechend neu verfassen und darf dabei nicht auf das Urteil das Arbeitsgerichts verweisen. Dies könnte von einem neuen Arbeitgeber negativ gedeutet werden.
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