Arbeitsrecht
- Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, die Folgen von Arbeitsunfällen, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie an diese Bereiche angrenzende Themen regeln.
- Begründet wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag.
- Durch den Arbeitsvertrag aber auch durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch EU-Richtlinien und EU-Verordnungen werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmt.
- Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Leistung der vereinbarten Dienste, den Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers findet in der Regel, aber nicht zwingend, im Betrieb des Arbeitgebers statt.
- Daneben existieren eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, u. a. in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub, Zeugnis, etc.
- Häufig entstehen Probleme bei Veränderungen auf Seiten des Arbeitgebers (z.B. Betriebsübergang, Betriebsverkleinerung oder Betriebstilllegung, Outsourcing, Arbeitnehmerentsendung) oder bei Veränderungen auf Seiten des Arbeitnehmers (z. B. Krankheit, Berufsunfähigkeit, Elternzeit, Pflege von Angehörigen).
- Bei der Kündigung von Arbeitnehmern sind die geltenden Kündigungsfristen zu beachten. In Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern kommt die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes in Betracht. An die Kündigungsgründe sind dann sehr hohe Anforderungen gestellt. In diesen Fällen ist für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel der Erzielung einer Abfindung fast immer sinnvoll.
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