
- Bei der Durchführung von Arbeitsverhältnissen können die vielfältigsten Probleme entstehen.
- Nicht immer ist es sinnvoll, derartige Probleme im Rahmen eines Rechtsstreits zu lösen.
- Häufig ist bereits unklar, zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verpflichtet ist zu arbeiten.
- Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber in bestimmten Grenzen den Arbeitnehmer zu einem bestimmten Verhalten, aber auch zu näheren Umständen im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung anhalten.
- Neben der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung treffen den Arbeitnehmer auch viele andere Nebenpflichten (z.B. die Pflicht zur Verschwiegenheit).
- Der Arbeitnehmer ist in der Regel verpflichtet Konkurrenz zu unterlassen. Je nach vertraglicher Verpflichtung können sogar sämtliche anderweitigen Nebentätigkeiten verboten sein.
- Auch die Gegenleistung des Arbeitgebers, wie z.B. Arbeitsvergütung, Dienstwagen und Urlaub, sind häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten.
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