Beginn des Arbeitsverhältnisses

Bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Menge zu beachten.

Das beginnt bei der Formulierung der Stellensuche durch den Arbeitgeber. Auch bei der Bewerbung - vor allem aber im Vorstellungsgespräch  - können rechtliche Fragen entstehen. Der Arbeitgeber darf nicht alles fragen, der Arbeitnehmer muss nur zulässige Fragen wahrheitsgemäss beantworten.

Besondere Vorsicht ist bei der Formulierung von Arbeitsverträgen geboten. Auf unwirksame Klauseln kann sich der Arbeitgeber später nicht erfolgreich berufen.

Bei der Verhandlung über eine Probezeit wird oft übersehen, dass der Arbeitnehmer im ersten halben Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ohnehin noch keinen Kündigungsschutz genießt. Die Kündigung ist für den Arbeitgeber daher (mit etwas längerer Frist) in diesem Zeitraum regelmäßig - auch wenn auf eine Probezeit verzichtet wurde - unproblematisch möglich.

Große Probleme bereitet die Befristung von Arbeitsverträgen oder einzelnen Vertragsbedingungen. Formfehler führen hier häufig dazu, dass die Befristung unwirksam ist. 

 

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