Geld von der Bundesagentur

  • Bei Arbeitslosigkeit und Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Um hier keine Nachteile zu erleiden, ist es wichtig, dass die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig erfolgt.

 

 

  • Soweit der Arbeitgeber nicht leisten kann, weil er insolvent ist, kommt die Beantragung von Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit in Betracht. Auch hier sind wichtige Fristen einzuhalten.
  • Soweit die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht erfüllt sind und Hilfebedürftigkeit besteht, kann unter gewissen weiteren Voraussetzungen Arbeitslosenhilfe (ALG II) beantragt werden.

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