Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009, 3 Sa 224/09 

Bedroht ein Arbeitnehmer Kollegen mit Worten wie z.B.: "Wenn du mich noch einmal beim Chef anscheißt, gehe ich dir an den Hals!" kann das den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen.

Volltext: http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/1BD644247EA0EFA6C125766C0045AF7E/$file/U_3Sa224-09_21-10-2009.pdf

 

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 08.09.2009 AZ: 1 Sa 230/09

Nicht jede negative Äußerung eines Arbeitnehmers über seinen Arbeitgeber führt automatisch dazu, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen darf. Die Äußerungen müssen eine erhebliche Ehrverletzung des Arbeitgebers begründen.

Volltext:http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={9497623A-03AF-421F-8174-19A09680F72C}

 

 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.07.2009 - 3 Sa 61/09

Fertigt ein Arbeinehmer ohne Einwilligung des Arbeitgebers auf dem Dienstdrucker 138 private Ausdrucke, kann dieser Vertragsverstoß eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Volltext:http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/6EA423664BD98CF5C12576560038F9D6/$file/U_3Sa61-09_15-07-2009.pdf

ArbG Lörrach, Urteil vom 16.10.2009, 4 Ca 248/09

Der Diebstahl von sechs Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung ist jedenfalls dann geeignet eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, wenn ein ausdrückliches und dem Arbeitnehmer bekanntes Verbot besteht, derartige Reste privat zu verwerten.

Volltext:http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2009&nr=12096&pos=1&anz=64

LAG München, Urteil vom 05.08.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 1066/08
 
Verschafft sich ein Arbeitnehmer durch einen Trick ein ihm nicht zugewiesenes Administratorrecht im betrieblichen EDV-System, kann dieses eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen.

Volltext:http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2008/kammer11/11sa1066_08.pdf

LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2009, Aktenzeichen: 7 Sa 201/09
 
Eine Vereinbarung im Arbeitesvertrag worin sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden im Monat oder 10 Stunden in der Woche bis zur Grenze der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit einzusetzen (Arbeit auf Abruf), führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers und ist nach § 307 BGB unwirksam.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2009 – 2 Sa 130/09

Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und trotz Abmahnung die Verplichtung zur rechtzeitigen Vorlage  der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz 25-jähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers kündigen.

Volltext:
http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/754E939C4F06628FC12576700045511D/$file/U_2Sa130-09_13-10-2009.pdf

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009, 10 Sa 506/09

Einem Alkoholkranken Arbeitnehmer kann auch bei einem Rückfall nicht ohne weiteres gekündigt werden. Im Einzelfall muss vielmehr die Prognose gerechtfertigt sein, die Alkoholthearie des Arbeitnehmers werde auch in Zukunft ohne Erfolg sein. 

Volltext:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1az/bs/10/page/sammlung.psml%3bjsessionid=578AC7FFBD577F0AAF1FFE8A127BAD0B.jpj4?doc.hl=1&doc.id=JURE090047858%3Ajuris-r02&showdoccase=1&documentnumber=6&numberofresults=307&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint

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