Nachteile beim Arbeitslosengeld wegen einer Abfindung?

Sperrzeit wegen Abfindung vermeidbar!
  • Wenn der Arbeitnehmer an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, z.B. durch Eigenkündigung, Abschluss eines Aufhebungs-, Auflösungs- oder Abwicklungsvertrags, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben, kann er hierdurch Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld erleiden.
  • In den vorgenannten Fällen kommt die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit in Betracht.
  • Auch wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung gibt, kann dies zur Verhängung einer Sperrzeit führen.
  • Wird bei einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsvertrages z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, die Frist für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten, kommt zudem die Anordnung des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs in Betracht.
  • Die vorgenannten Risiken werden vermieden, wenn zunächst gegen eine Kündigung geklagt und dann ein gerichtlicher Beendigungsvergleich unter Einhaltung der Kündigungsfrist geschlossen wird.
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